Der Kanton Aargau hat gut aufbereitete Anweisungen betreffend Trockenheit und Feuerverbot herausgegeben.
Er geht dabei auf das Feuermachen im Wald aber auch das Hantieren mit Flammen und Funken im Siedlungsgebiet ein. Auch Themen wie Feuerwerk und die Benützung einer Waldhütte sind Bestandteil des Dokuments.
Gerne stellen wir Euch diese ebenso zur Verfügung:
Verhalten bei Trockenheit / Feuerverbot 1
Verhalten bei Trockenheit / Feuerverbot 2
Zusätzlich stellen wir euch auch zwei Dokumente hier zur Verfügung welche euch aufzeigen was erlaubt ist oder eben nicht, wenn der Kanton die Gefahrenstufe erhöht. Total gibt es 5 Gefahrenstufen. Die Stufe 5 wird eher selten ausgerufen. Aber bereits ab Stufe 3 ist mit einigen Einschränkungen zu Gunsten der Sicherheit von Natur und Mensch zu rechnen.
Gerne stellen wir Euch diese ebenso zur Verfügung:
Gefahrenstufe 3 von 5 – Mahnung zur Vorsicht
Gefahrenstufe 4 von 5 – Grosse Gefahr – bedingtes Feuerverbot